Zunächst ist es nochmal wichtig, dass Deine Ausgaben entsprechend dem Regelwerk Deines Arbeitgebers grundsätzlich im Brutto erstattet werden, wobei ÖPNV-Ausgaben steuer- und sozialversicherungsfrei behandelt werden.
D.h. für ÖPNV Ausgaben gilt brutto gleich netto. Hast Du also 100 EUR für ÖPNV ausgegeben, würden die vollen 100 EUR auch im Netto ankommen. Wichtig! Zu ÖPNV zählen ausschließlich Fahrten mit den öffentlichen Nahverkehrsbetrieben entsprechend der Regelungen im Steuergesetz.
Alle anderen Ausgaben werden unter Shared Mobility erfasst und sind steuer- und sozialversicherungspflichtig, z.B. Carsharing, Tankbelege, E-Kickscooter, Taxi, Deutsche Bahn Fernverkehr, ... . Wenn Du zum Beispiel 100 EUR für Carsharing ausgegeben hast und einen Steuersatz von 40% hättest, dann würden bei Dir nach der Versteuerung 60 EUR im Netto ankommen.
Auf dem Entgeltnachweis als Beispiel findest Du folgende Lohnarten bzgl des Mobilitätsbudgets
Lohnart 1 - ÖPNV* ........................................... 0,00€
Lohnart 2 - Shared Mobility** ......................... 100,00€
*) Lohnsteuer- & SV-frei
**) Lohnsteuer- & SV-pflichtig
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